Aktuelles aus dem Regionalverband Stralsund

Stralsund will Bettensteuer einführen

Stralsund will Bettensteuer einführen

Es ist wahrlich der Hammer, die Vorgehensweise nahezu perfide. Öffentlich eine andere Lösung diskutieren und klammheimlich über die Hintertür dem denkbar schlechtesten Modell das Wort zu reden - so geschehen in dem Ringen um eine tragfähige Tourismusfinanzierung in der Hansestadt Stralsund. Wurde über lange Zeit die Einführung einer Fremdenverkehrsabgabe (hier würden alle am Tourismus partizipierenden Branchen beteiligt) bzw. Kurtaxe diskutiert, stellte unlängst die Bürgerschaft dann doch plötzlich und überraschend die Weichen in Richtung Bettensteuer.

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Wirtestammtisch am Strelasund

Wirtestammtisch am Strelasund

Am 13. Juni trafen sich Mitglieder des DEHOGA Regionalverbandes Stralsund. Der Stammtisch fand auf dem Dänholm im Schnitzel-Bistro Smutje statt. Regionalvorsitzender Dirk Höft hatte mit Steffi Behrend, die Amtsleiterin des neu gebildeten Amtes für Kultur, Welterbe und Medien der Hansestadt Stralsund eingeladen.

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DEHOGA-NEWS

Optimismus überwiegt nicht mehr

Die Stimmung bei den Unternehmern in Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Vergleich zum Vorjahr sichtbar verschlechtert. Zwar ist sie immer noch besser als im Bundesdurchschnitt. Aber die Erwartungen für Umsätze und Geschäfte sind in vielen Branchen verhalten", erläutert Thomas Lambusch, Präsident der Vereinigung der Unternehmensverbände die Umfrageergebnisse zum Jahresausblick der Verbände auf das neue Wirtschaftsjahr.

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Ersthelferausbildung neu aufgestellt - neues Anmeldeverfahren der BGN

Wie die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) mitteilte, müssen seit dem 02.01.2015 alle BGN-Mitgliedsunternehmen das neue BGN-Anmeldefomular benutzen, um Beschäftigte zum Ersthelferlehrgang anzumelden. Das neue Formular ist maschinenlesbar, bereits mit den Unternehmerdaten versehen und löst damit das bisherige DGUV-Formular ab.

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Sachbezugswerte 2015 - BMF-Schreiben vom 16. Dezember 2014

Alljährlich im November, spätestens im Dezember, werden die Sachbezugswerte für das kommende Jahr in der so genannten Sozialversicherungsentgeltverordnung veröffentlicht. Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, bestimmen die Werte der Sachbezugsverordnung, wie viel dem Lohn unter einkommenssteuerrechtlichen Gesichtspunkten hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft.

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